Impressum


Ulrike Kraus

Am Krepbach8

82491 Grainau


Tel. 08821-8817

Fax 08824-82758

Handy 0160-90282275

fewo-kraus@t-online

www.kraus-grainau.de

GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN DER GASTGEBER IN GRAINAU

Sehr geehrte Gäste,
die Tourist-Information  Grainau – nachstehend „TI-G“ abgekürzt - bietet über die Buchungsplattform www.grainau.de Unterkünfte der gewerblichen Beherbergungsbetriebe und  Privatvermieter (Hotels,
Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer und Ferienwohnungen) in Grainau, nachstehend einheitlich „Gastgeber“ genannt, entsprechend dem aktuellen Angebot an. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit
wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis
zwischen Ihnen als Gast und dem Gastgeber.
Gastgeber sind derzeit gesetzlich nicht verpflichtet, an außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Ob ihr je weiliger Gastgeber zur freiwilligen Teilnahme an
einem solchen Verfahren bereit ist, wird er im Streitfall individuell entscheiden und Ihnen mitteilen. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist unabhängig davon der Link auf die Plattform der EU-Kommission zur online-
Streitbeilegung anzugeben: https://webgate.ec.europa.eu/odr
Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
1. Stellung der Gemeinde Grainau; Anwendbarkeit dieser Gastaufnahmebedingungen
1.1. Die Gemeinde Grainau als Rechtsträger der Tourist-Information Grainau ist Herausgeber des Gast-
geberverzeichnisses und Betreiber der Internetplattform www.grainau.de. Sie hat, soweit keine ander-
weitigen  Vereinbarungen  ausdrücklich  getroffen  wurden,  lediglich  die  Stellung  eines  Vermittlers. Sie
haftet nicht für die Angaben des Gastgebers zu Preisen und Leistungen.
1.2. Die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für alle Buchun-
gen von Unterkünften, bei denen Buchungsgrundlage das von der TI-G herausgegebene Gastgeberver-
zeichnis ist, bzw. bei Buchungen auf der Grundlage entsprechender Angebote im Internet die dortigen
Beschreibungen.
1.3. Den  Gastgebern  bleibt  es  vorbehalten,  mit  dem  Gast  im  Einzelfall  andere  als  die  vorliegenden
Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren, bzw. individuelle und abweichende Vereinbarungen von
diesen Gastaufnahmebedingungen zu treffen.
1.4. Eine etwaige Haftung der TI-G aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden
Vorschriften über Teledienste und den elektronischen Geschäftsverkehr und die Haftung aus dem Ver-
mittlungsvertrag bleibt hiervon unberührt.
2. Vertragsschluss
2.1. Für alle Buchungsarten gilt:
a) Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung
der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortbeschreibung,
Klassifizierungserläuterung) soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.
b) Die TI-G weist  darauf  hin,  dass  nach  den  gesetzlichen  Vorschriften  (§  312g  Abs.  2  Satz  1  Ziff.  9
BGB) bei Beherbergungsverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-
Mails,  über  Mobilfunkdienst  versendete  Nachrichten  (SMS)  sowie  Rundfunk  und  Telemedien)  abge-
schlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die
Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 7. dieser Gast-
aufnahmebedingungen).  Ein  Widerrufsrecht  besteht  jedoch,  wenn  der  Beherbergungsvertrag  außer-
halb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf
denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt wor-
den; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
c) Bei der Buchung durch Vereine, Verbände, Firmen, Behörden und Institutionen ist Vertragspartner
des Gastaufnahmevertrages und Zahlungspflichtiger ausschließlich diese, nicht der einzelne Gast, so-
weit diese die Buchung nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftliche Vertreter namens und in vollmacht
des Gastes vornehmen.
2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages ver-
bindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung beim Gast zustande, die keiner Form
bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast rechts-
verbindlich sind. Im Regelfall wird der Gastgeber oder die TI-G zusätzlich eine schriftliche Ausferti-
gung der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen des
Gastes führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch
dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der
Buchungsbestätigung dem Gast nicht zugeht.
c) Unterbreitet der Gastgeber auf Wunsch  des Gastes ein spezielles Angebot, so liegt  darin,  abwei-
chend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers an
den Gast. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung
durch den Gastgeber bzw. die TI-G bedarf, zu Stande, wenn der Gast dieses Angebot innerhalb der im
Angebot genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche
Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.
2.3. Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:
a) Mit  Betätigung  des  Buttons  (der  Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ bietet  der  Gast  dem
Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Dem Gast wird der Eingang sei-
ner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
b) Die  Übermittlung  des  Vertragsangebots  durch  Betätigung  des  Buttons  "zahlungspflichtig  buchen"
begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertra-
ges entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Gastgeber ist vielmehr frei in seiner Entscheidung,
das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht.
c) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Gastgebers bzw. die TI-G
als dessen Vermittler beim Gast zu Stande.
d) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes durch Betätigung
des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung am Bildschirm (Buchung in
Echtzeit),  so  kommt  der  Gastaufnahmevertrag  mit  Zugang  und  Darstellung  dieser  Buchungsbestäti-
gung beim Gast am Bildschirm zu Stande. Dem Gast wird die Möglichkeit zur Speicherung und zum
Ausdruck  der  Buchungsbestätigung  angeboten. Im  Regelfall  wird  der  Gastgeber  bzw. die TI-G dem
Gast zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax
übermitteln.  Der  Zugang einer  solchen  zusätzlichen  übermittelten  Buchungsbestätigung ist  jedoch
gleichfalls nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages.
3. Reservierungen
3.1. Unverbindliche Reservierungen, die zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entspre-
chender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Gastgeber möglich.
3.2. Ist eine  unverbindliche  Reservierung vereinbart, so hat  der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt
dem Gastgeber Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt wer-
den  soll. Geschieht  dies  nicht,  entfällt  die  Reservierung  ohne  weitere  Benachrichtigungspflicht  des
Gastgebers. Erfolgt die Mitteilung so gilt wird die Buchung unabhängig einer vom Gastgeber etwa noch
erfolgenden Buchungsbestätigung verbindlich.
4. Preise und Leistungen
4.1. Die  im  Prospekt  angegebenen  Preise  sind  Endpreise  und  schließen  die  gesetzliche  Mehrwert-
steuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nicht anders angegeben. Geson-
dert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe oder Entgelte für verbrauchsabhängig abgerech-
nete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen.
4.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Bu-
chungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt, bzw. Objektbeschreibung sowie aus etwa
ergänzend mit dem Gast ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast wird empfohlen, ergän-
zende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.
5. Zahlung
5.1. Nach  Vertragsschluss  (Zugang  der  Buchungsbestätigung  beim  Gast,  beziehungsweise  Eingang
der Annahmeerklärung des Gastes beim Gastgeber bei zuvor unterbreiteten Angebot) kann der Gast-
geber, soweit im Einzelfall keine andere Vereinbarung über die Höhe der Anzahlung getroffen wurde,
eine Anzahlung bis zu 20% des Gesamtpreises in Rechnung stellen, welche nach Vertragsabschluss
fällig ist.
5.2. Die  Restzahlung  ist  zum  Aufenthaltsende  an  den Gastgeber zu  entrichten,  soweit  im  Einzelfall
nichts anderes vereinbart ist.
5.3. Bei Buchungen, die kürzer als sieben Werktage vor Belegungsbeginn erfolgen, ist die Anzahlung
an den Gastgeber bei der Ankunft, die Restzahlung beim Aufenthaltsende zu entrichten.
5.4. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzah-
lungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angebo-
ten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende ich nicht durch Überweisung möglich.
5.5. Erfolgt  durch den Gast  eine vereinbarte Anzahlung oder sonstige Vorauszahlung  trotz Mahnung
des Gastgebers mit Fristsetzung nicht oder nicht vollständig, so ist der Gastgeber, soweit er selbst zur
Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder
vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurück-
zutreten und diesen mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 7 dieser Bedingungen zu belasten.
6. An- und Abreise
6.1. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens
bis 18:00 Uhr zu erfolgen.
6.2. Für spätere Anreisen gilt:
a) Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber spätestens bis 18:00 Uhr oder zum vereinbarten Anreise-
zeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen
Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will.
b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu
belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtan-
reise des Gastes in diesem Gastaufnahmebedingungen entsprechend.
c) Für  Belegungszeiten,  in  denen  der  Gast  aufgrund  verspäteter  Anreise  die  Unterkunft  nicht  in An-
spruch nimmt, gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesem
Gastaufnahmebedingungen entsprechend. Der Gast hat für solche Belegungszeiten keine Zahlungen
an den Gastgeber zu leisten, wenn der Gastgeber vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der spä-
teren Ankunft bzw. der Nichtbelegung einzustehen hat.
6.3. Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Ver-
einbarung spätestens bis 10:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der
Unterkunft kann  der Gastgeber  eine  entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung
eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten. Ein Anspruch der Nutzungen der
Einrichtungen des Unterkunftsbetriebs des Gastgebers nach 10:00 Uhr des Abreisetages besteht nur
im Falle eines diesbezüglichen allgemeinen Hinweis des Gastgebers oder einer mit dieser im Einzelfall
getroffenen Vereinbarung
7. Rücktritt und Nichtanreise
7.1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung
des  vereinbarten  Aufenthaltspreises  einschließlich  des  Verpflegungsanteils  und  der  Entgelte  für  Zu-
satzleistungen, bestehen.
7.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung
zu  besonderen Anstrengungen  und unter Berücksichtigung  des  besonderen  Charakters  einer  Unter-
kunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu
bemühen.
7.3. Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte
Aufwendungen anrechnen zu lassen.
7.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Auf-
wendungen, hat der Gast an den Gastgeber die folgende Beträgen zu bezahlen, jeweils bezogen auf
den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten, jedoch ohne Kurtaxe):
◼ Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne
Verpflegung 90%
◼ Bei Übernachtung/Frühstück 80%
◼ Bei Halbpension 70%
◼ Bei Vollpension 60%
7.5. Dem Gast bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine ersparten
Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine an-
derweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachwei-
ses ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
7.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
7.7. Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an den Gastgeber, nicht die TI-G
zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
8. Pflichten  des Gastes; Kündigung  durch  den Gast;  Kündigung  durch  den  Gastgeber;  Mit-
nahme von Tieren
8.1. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzei-
gen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der TI-G erfolgt, ist nicht aus-
reichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise
entfallen.
8.2. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor
dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zu Abhilfe zu setzen, es sei
denn,  dass  die  Abhilfe unmöglich  ist,  vom Gastgeber verweigert  wird  oder  die  sofortige  Kündigung
durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt oder
aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist.
8.3. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrück-
lichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese Mög-
lichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über
Art  und  Größe  verpflichtet.  Verstöße  hiergegen  können  den Gastgeber zu  außerordentlichen  Kündi-
gung des Gastaufnahmevertrag berechtigen.
8.4. Der Gastgeber kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung  einer Frist kündigen,  wenn  der
Gast ungeachtet einer Abmahnung des Gastgebers den Betrieb des Gastgebers, bzw. die Durchfüh-
rung des Aufenthalts nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass
die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Gastgeber Reiseveranstalter, so
gelten für den Zahlungsanspruch des Gastgebers die Bestimmungen in Ziffer 6. entsprechend..
9. Haftungsbeschränkung
9.1. Die Haftung des Gastgebers aus dem Gastaufnahmevertrag nach § 536a BGB für Schäden, die
nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen,
soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers oder
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Gastgebers beruhen.
9.2. Die Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch
diese Regelung unberührt.
9.3. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während
des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportver-
anstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die be-
reits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung,
bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
10. Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen  dem Gast und  dem Gastgeber, bzw. der TI-G findet aus-
schließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
10.2. Der Gast kann den Gastgeber bzw. die TI-G nur an deren Sitz verklagen.
10.3. Für Klagen des Gastgebers bzw. der TI-G gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gast maßgebend.
Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder
Personen  sind,  die  Ihren  Wohn-/Geschäftssitz  oder  gewöhnlichen  Aufenthaltsort  im  Ausland  haben,
oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.
10.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare,
nicht  abdingbare  Bestimmungen  der  Europäischen  Union  oder  andere  internationale  Bestimmungen
anwendbar sind.
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© Urheberrechtlich geschützt; Rechtsanwalt Noll, Stuttgart, 2004-2021
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Vermittler der Unterkünfte ist:
Tourist-Information Grainau
Rechtsträger: Gemeinde Grainau
Vertreten durch den 1. Bürgermeister Stephan Märkl
Am Kurpark 1
82491 Grainau
Telefon: 08821 / 9818-0
Telefax: 08821 / 9818-30
Email: gemeinde@grainau.de
Internet: www.grainau.de
Datenschutzerklärung
Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist:
Ulrike Kraus, Am Krepbach8, 82491 Grainau
Ihre Betroffenenrechte
Unter den angegebenen Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten können Sie jederzeit folgende Rechte ausüben:
Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und deren Verarbeitung,
Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten,
Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten,
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Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns und
Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben.
Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung
für die Zukunft widerrufen.
Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Ihre zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich nach dem Bundesland Ihres Wohnsitzes, Ihrer Arbeit oder der mutmaßlichen Verletzung. Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Zwecke der Datenverarbeitung durch die verantwortliche Stelle und Dritte
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur zu den in dieser Datenschutzerklärung genannten Zwecken. Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den genannten Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:
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zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben.
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